Hallo,bei der Eisenbahn geht nichts ohne Vorschriften und Regeln. Hier mal eine kleine Auswahl aus dem Bereich Sicherungstechnik.In dieser Dienstanweisung beinhaltet auch schon Anweisungen für den Arbeitsschutz.Laut Paragraf 7 dieser Dienstanweisung war es dem Stellwerkspersonal verboten sich ein Ruhelager einzurichtenden. Vorschrift für die Bedienung von elektromechanischen StellwerkenLehrbuch für die Unterhaltung von mechanischen Stellwerken. Zeichnungen von heute fast unbekannten SignalenAuch heute noch gültig.Wird fortgesetzt. MfG Lastra