Ich habe mich schon oft gefragt, wie wohl der Unterschied zwischen einem Bahnhof und einem Haltepunkt definiert sei. Nun habe ich es von einem Lokführer der DB erfahren:
Bahnhof und Haltepunkt werden nicht durch ihre Größe unterschieden, sondern durch WEICHEN! Sowie auch nur eine Weiche an einem kleinen Statiönchen vorhanden ist, spricht man von einem Bahnhof. Ein noch so großes Gebäude mit glatter Durchfahrt ohne Weichen ist ein Haltepunkt.
Ein Bahnhof ist eine Bahnanlage mit mindestens einer Weiche, wo Züge beginnen, enden, kreuzen, überholen oder wenden können. Ein Haltepunkt ist eine Bahnanlage der freien Strecke. Bahnanlagen sind alle Anlagen die für die Durchführung des Bahnbetriebes benötigt werden. Nicht zu den Bahnanlagen gehören die Fahrzeuge.
...na ja, sag' ich mal als Nichteisenbahner aber immerhin Interessierter. (K)Eine Weiche mag ja durchaus wichtig sein, wobei bei Haltepunkten ein weiteres wesentliches Erkennungsmerkmal das Nicht(!)vorhandensein eines Einfahrtsignals bzw. einer Trapeztafel ist.
Ein Haltepunktklassiker in Hamburg ist z.B. der "Bahnhof" Dammtor.
...und wenn dann doch noch eine Weiche vorhanden ist, aber kein Einfahrtsignal bzw. keine Trapeztafel, dann ist es eine Haltestelle.
Dammtor Speziell, weil selbiger immer als "Bahnhof", oder "Fernbahnhof" betitelt wird. Auch auf der Seite der DB ( aber was wissen die schon über sich selbst :-) ) Aber wie Du schreibst Haltepunkt Wer nachlesen will, findet es im ersten Absatz und weitere Informationen https://de.wikipedia.org/wiki/Bahnhof_Hamburg_Dammtor
ein Bahnhof wird durch die Einfahrsignale, wenn nicht vorhanden durch Trapeztafeln (Ne 1) und wenn diese auch nicht vorhanden durch die Einfahrweichen begrenzt. Der Rest ist die freie Strecke. Auf der freien Strecke können sich Anschlussstellen oder Ausweichanschlussstellen (Awanst) befinden. Diese besitzen zwar Weichen aber keine Signale. Blockstellen sind auch Einrichtungen der freien Strecke, besitzen Signale aber keine Weichen. Dann gibt es auch noch Abzweigstellen und Überleitstellen.
In den letzten Jahren wurden sehr viele Bahnhöfe aufgelassen und zu Haltepunkten degradiert. Das macht sich dann in den größeren Blockabständen bemerkbar.
Guten Morgen, was hat denn die Auflassung eines Bahnhofs mit größer werdenden Blockabständen zu tun? Und wenn eine Einfahrweiche einen Bahnhof begrenzt ist dann nicht ein Ausfahrtssignal (bislang nicht als Mindestanforderung für einen Bahnhof definiert) notwendig?
bei der Eisenbahn wird im Blockabstandt gefahren. Das heisst, zwischen zwei Signalen darf sich nur ein Zug befinden. Anhand der folgenden Skizze habe ich einmal versucht, alle Blockstrecken im Streckenblock darzustellen.
Man erkennt deutlich die Verlängerung der Blockstrecken. Während vor der Auflassung des Bhf. B jeweils gleichzeitig ein Zug zwischen den Bahnhöfen A und B sowie B und C fahren kann, kann nach der Auflassung des Bhf. B nur noch ein Zug zwischen A und C fahren
In die Skizze habe ich auch mal die Bahnhofsgrenzen eingezeichnet. Man erkennt, das die Ausfahrsignale hierbei keine Rolle spielen.
Moin. Ausfahrsignale sind auch nicht unbedingt erforderlich. Gerade im Nebenbahnbetrieb hatten kleine Bahnhöfe zwar Einfahrsignale, aber die Abfahrbefehle wurden immer händisch erteilt.
Hallo, du implizierst dass die Auflassung des Bahnhofs und Herstellung einhergeht mit einer Reduzierung der LST. Davon ist doch gar nicht de Rede. Wenn z.B. das bisherige Ausfahrsignal durch ein Blocksignal ersetzt wird, ändert sich doch überhaupt nichts an den Blockabständen.
einen Bahnhof in eine Blockstelle umwandeln ist zwar möglich (habe ich auch schon gemacht) ist aber von vielen weiteren Faktoren abhängig z. B. Art der Stellwerkstechnik oder Bahnübergänge. Um bei meiner Skizze zu bleiben, sind es zwar immer noch zwei Streckenblockabschnitte, aber es ändert sich der Betriebsablauf. So ist eine Zugkreuzung im Bhf. B nicht mehr möglich.
Das hat aber alles nichts mehr mit der Definition von Bahnhof und Haltepunk im Sinne der FV zu tun.
die Neigung der Gleise spielt auch eine Rolle: so ist in der Süddeutschen Zeitung vom 12.02.2020 zu lesen:
"... dass Stuttgart 21 bahnrechtlich kein Bahnhof sondern eine Haltestelle ist. Denn die Haltestelle hat ein Gefälle von 15,1 Promille. Ein Bahnhof darf aber kein beziehungsweise in Ausnahmefällen nur ein geringes Gefälle haben."
S 21 könnte somit die teuerste Haltestelle überhaupt werden: Stand Ende 2023 betragen die Baukosten 11.000 x eine Million Euro. Tendenz steigend... .
die Definition Bahnhof oder Haltestelle bezieht sich auf die Fahrdienst Vorschrift. Die Neigung der Gleise spielt keine Rolle. Da der neue Stuttgarter Bahnhof über Weichen und Signale verfügt, ist es ein Bahnhof. Alles was wegen der Neigung der Gleise zu beachten ist steht im Dienststellenbuch (Bahnhofsbuch).
Warum beim Baurecht zwischen Bahnhof und Haltestelle unterschieden wird entzieht sich meiner Kenntnis.
Hallo, die Aussage von lollo stimmt, dass ein Bahnhof nur eine maximale Gleisneigung haben darf und S 21 davon erheblich abweicht. Angeblich wurde das nachträglich geändert, damit man in Richtung Stgt. Flughafen wieder auf der richtigen Höhe herauskommt. Diese Änderung entstand lt. einem DB MA dadurch, dass die Bahnsteige zu kurz dimensioniert waren und man die Wahl hatte die Bahnsteige zu verlängern und mehr Steigung zu bekommen oder die Steigung stimmt und die Bahnsteige sind zu kurz, was aber jedem Bürger auffällt, wenn die ersten und letzten Zugtüren bei Triebwagen gesperrt werden müssen, weil sie schon in der Röhre sind. Der traurige Witz dieser Sache ist, dass ein ICE eigentlich nicht in einem Haltepunkt anhält und S21 eine Ausnahmeregelung braucht, dass dort die ICEs regelmässig halten dürfen (gilt nicht für ICs).
Man stelle sich einmal vor, dass der Hauptbahnhof Stuttgart wegen zu großer Neigung zur Haltestelle degradiert wird. Steht dann vorne auf dem Empfangsgebäude nicht "Hauptbahnhof", sondern "Haupthaltestelle" ? fragt sich der besorgte Udo
P.S.: Die Definituon eines Bahnhofs besagt auch, dass ein Lokwechsel / Tausch machbar sein muss. Daher die Regelung der maximalen Steigung, denn es müssen Wagen / Züge ohne Keile sicher stehen bleiben.
hier treffen wohl die Fahrdienst-Vorschrift und die Eisenbahnbauordnung aufeinander:
laut § 7 Abs. 2 der Eisenbahnbauordung soll die Längsneigung von neugebauten Bahnhofsgleisen 2,5 Promille nicht übersteigen. Bei S 21 beträgt die Neigung 15,143 Promille, also sechs Mal soviel. Kann man jetzt noch von einem Bahnhof sprechen? Dies müsste wohl von einem Juristen geprüft werden. Bei Haltestellen sind jedenfalls größere Neigungen möglich.
ich bin ganz zufrieden mit der Erklärung des DB-Lokführers aus Beitrag #1. Für mich als Spielbahnerin sind alle weiterführenden Erläuterungen unwichtig. Allenfalls das Aufstellen der Signale scheint mit für den Spielbetrieb noch relevant zu sein.