Ich persöhnlich ärgere mich manchmal wenn Leute nicht nach Schweden versenden wollen, weil es mich persöhnlich betrifft. Einfach doof wenn in einem Online Auktionshaus am Ende doch alles eigentlich nur regional ist. Aber es gibt wirklich existente Probleme, die den Auslandsverkauf/Kauf immer mehr zur Lotterie machen.
Nun hat es mich, oder genauer meinen Käufer, erwischt. Diesen ST 800 habe ich veräussert,
an einen netten Käufer. Sofort bezahlt, umgehend zur Post. 8 Tage (!) später, Donnerstag den 17/7 9.23 taucht er dann in der DHL Sendungsverfolgung als "ins Zulieferungsfahrzeug eingeladen" auf. Die Schwedische Post POST Nord, interpretiert das sehr optimistisch als, "ausgeliefert/zugestellt" 17/7 9.25 Uhr. Ebay macht das genauso, schliesslich wurde ja die Post Nord Nummer dort eingegeben.
Am Freitag kontaktiert mich der Käufer und fragt, ob ich evtl zusätzliche Infos hätte, weil bei Ihm oder seinen Nachbarn, ist nichts angekommen.
Und nun beginnt der eigentliche Tanz. Post Nord lehnt eine "im Transit verschwunden" Reklamation erstmal ab, man hat es ja schliesslich schwarz auf weiss, dass das Paket zugestellt wurde. Dass man da nur seine eigene (fehlerhafte) Uebersetzung als Quelle hat, wird ignoriert. Man nimmt dann, am Montag, nach vielen hin und her, aber doch zumindest eine generelle Reklamation (beschädigt im Transport) auf. Er (der Käufer) wird seinerseits von DHL abgewimmelt mit dem Hinweis, dass Ich als Verkäufer der Besteller bin, oder genauergenommen POST NORD, und alle Reklamationen ueber die erfolgen sollten. Ein Reklamationsversuch bei DHL direkt wird mit Hinweis auf die Reklamationsnummer (die sie zumindestens haben) in Schweden nicht angenommen. Ein Anruf beim Kundendienst resultiert in weiterer Verwirrung und den ueberhaupt nicht beruhigenden Verweis, dass man einfach mal warten sollte, das wuerde schon wieder auftauchen.
Genial, und ziemlich Kafka. Und das ist erst der Anfang. Ebay legt das Risiko fuer Privatkäufe voll auf den Käufer. Klar geht da sicher was in der Verlängerung ueber Käuferschutz oder Paypal, aber es ist erstmal bescheuert, dass er nicht direkt beim Versanddienstleister reklamieren kann, er sitzt ja nur 2 km von der Auslieferungsstelle, wo das Paket rumduempelt oder sich zumindest der Typ befindet, der es ausgeliefert haben soll. Sollte die Reklamation des Verkäufers in etwas resultieren und der Verkäufer ehrlich genug, sein den Käufer zu ersetzen, ist es selten die Summe, die die Post (in dem Falle Post Nord) als Versicherungssumme angegeben hat, aber das ist eine andere Geschichte.
Was ich mit meiner Litanei hier erreichen will, ist das erstens, dass keiner diesen ST800 kauft, denn momentan ist er einfach als Diebesgut anzusehen. Zweitens wuerde ich gerne wissen, wie Ihr diese Sachen hantiert, gibt es Kniffe, die wir (der Käufer und ich) nicht angewendet haben. Ist eine Anzeige weiterfuehrend?
Edit, der Käufer war mit der Einstellung hier einverstanden. Schliesslich gehts uns beiden eher um die Bahn und dass alles Rechtens ist. Ich werde morgen noch mehr Bilder des Objektes hier einstellen.
Hallo Fred, wenn ich es richtig verstehe, wurde auf der Sendungsverfolgung von DHL der Status "zugestellt" noch nicht erreicht, sondern nur "ins Zulieferungsfahrzeug eingeladen". Damit liegt die Verantwortung noch bei DHL.
Vielleicht habt ihr, Verkäufer und Käufer, Glück und das Paket wird tatsächlich in den Tagen noch zugestellt. Eine derartige Verzögerung habe ich bei DHL auch schon erlebt.
Ich habe es bei innerdeutschen Sendungen aber auch schon erlebt, dass der ebay Status dem DHL Status vorauseilt: ebay zeigte "zugestellt" an, DHL erst "in Zustellung".
#3 Ähnliches passierte bei einem Einschreiben mit Eintrittskarten aus Hamburg im Wert von je 500,– Euro. Kamen erst in Frankfurt an, nachdem die Show gelaufen war, d.h. Wochen später. Der Veranstalter hatte nach Reklamation zum Glück kurzfristig für Erssatzkarten gesorgt, welche aufgrund des Nachweises des Schriftverkehrs direkt in Hamburg an der Kasse abgeholt werden konnten. War eine enorme Nervenbelastung. Im schlimmsten Fall hätten die ursprünglichen Eintrittskarten auf dem Schwarzmarkt als echt verkauft werden können. Die Ungültigkeit wäre dann erst beim Eintritt in Hamburg aufgefallen.
Vermutlich kommt das Paket noch an.
(Aus anderer leidlicher Erfahrung versende ich seit Jahren keine versicherten Pakete mehr über DHL, denn das ist nur Geldmacherei – die zahlen nicht, sondern lassen einen mit allem einfach ins Leere laufen, endlose Telefonate, Schreiben, Verwirrungen usw. wie Fred oben schreibt, Chaos und katastrophaler Kundendienst).
Bei mir wurde kürzlich ein DHL-Paket sowohl bei ebay als auch bei DHL als "ausgeliefert" markiert. Ich hatte aber nichts erhalten. Eine Woche (!) später entdeckte mein Neffe beim Herausstellen des Papierabfallbehälters, dass in dessen Container das vermisste Paket abgelegt war. Es läuft manchmal verrückter, als man denken kann. Grüße von elaphos
Es ist sicher hilfreich, klare Abstellanweisungen zu geben, oder eben keine. Dann holt man in der Filiale ab. Oder nutzt die Automaten. Dahin geht ohnehin der Trend.
Ja, der Hinweis mit Paketda war gut, aber im Prinzip genau das was bissher schon bekannt war. DHL = 9.23 Uhr ins Zulieferungsfahrzeug eingeladen, 9.24 Uhr erfolgreich zugestellt. Post Nord wiederholt das ganze dann mit 1 min Verzögerung. Ich habe es aber bei ein paar anderen Versendungen angewendet und siehe da, mein Propeller ist wirklich da, wo ich ihn erwartete, aber die Postapp, und damit das Mädel hinterm Tresen, nichts von weiss.... Auch genial, also wieder zurueck.
Mist ist das bei versicherten Auslandspaketen mit Post Nord, selbst fuer Europa, die Inhaltsangabe, und der Wert, im Prinzip draussen drannstehen muss, auch wenn ich das so gut wie es ging banalisiert habe. Das hilft eher nicht, soweit es um Gelegenheitsdiebstahl geht.
Ausserdem ist es bei Auslandspaketen schwerer, die genaue Lieferbedingungen festzulegen. Beispielsweise versucht seit 1 Woche ein Paketdienst bei mir in Malmö etwas händisch zu leverieren. Ich bin natuerlich im Urlaub, aber trotz App und Kontakt usw so insistiert der Lieferdienst darauf erstmal 3 fehlgeschlagene Versuche ,zur händischen Uebergabe abzuziehen "weil das vertraglich so vereinbart sei" (der Ebay Verkäufer weiss nichts davon, er hat es ganz normal verschickt) bis man es an den Paketdienst an der Ecke uebergibt, die das dann fuer mich wie gewohnt zuruecklegen.
Ich war ja ein wenig abwartetend mit Publikationen, da Ebay Ihre eigene Untersuchung gemacht hat und ich dem Käufer Zeit geben wollte, "aus dem Knick" mit z.B. Anzeige und Versicherung zu kommen.
Meine Post war ja sehr schnell die Reklamation und damit jegliche Ersatzansprueche mit dem Hinweis auf die im Tracking nachgewiesene Lieferung abzulehenen. Denen reicht das Wort des Empfängers, dass er nichts erhalten hat, ueberhaupt nicht. Das wäre anders, wenn er eine Anzeige machen wuerde. Hat er aber, soweit ich weiss, nicht. Er hat sich nichtmal bei denen beschwert, sagt zumindest DHL, wenn man fragt, ob es zu der Sendungsnummer einen Fall giebt (gab nur meine Fallnummer).
All das ist ärgerlich und Kafkaesk. Aber zumindest kein Verlust fuer mich, ich nahm ja auch trotz allem an, dass laut Ebaygrundsätzen das Versandrisiko beim Käufer liegt, solange der Verkäufer nachweisen kann, dass er sämtliche bestellten Dienste wie tracking usw auch geleistet hat. Und das habe ich ja. Auch hochgeladen usw.
Die erste Ebay-Entscheidung, die 48 Stunden, nachdem der Käufer Nichtlieferung gemeldet hat, avisiert war, kam nach ungefähr 14 Tagen, und war preliminär "zu meinem Vorteil", d.h. sein Verlust, nicht Ebays Problem. Trotzdem wurde das Geld mit Hinweis auf eine weiter Pruefung durch "Senior Kundendienst irgendwas" mit Hinweis auf den höheren Betrag, weiterhin einbehalten. Das wuerde dann umgehend geschehen....
Ihr ahnt sicher schon, dass "umgehend" ungefähr 14 Tage bedeutet. Heute fehlen jetzt plötzlich bei mir nicht nur ein ST 800, sondern der gesamte Kaufbetrag und Versand. Man hätte "endgueltig" zu Gunsten des Käufers entschieden, da ich die geforderten Nachweise nicht geleistet hätte.
Zu keinem Zeitpunkt gab es eine Möglichkeit fuer mich in dem Fall, der ja vom Käufer ausging, etwas hochzuladen. Wurde auch nicht nachgefragt. Eigentlich braucht man ja auch nur die Sendungsnummer anzugeben, um zu beweisen, dass zumindest etwas von mir an ihn geliefert wurde. Die kann man sich nicht aus den Fingern saugen. Man gab mir aber die Möglichkeit, Wiederspruch gegen die "endgueltige Entscheidung" einzulegen, und siehe da, mit Hochlademöglichkeiten.
Und natuerlich mit dem Versprechen, in 48 Stunden (oder Tagen) mit wieder einer "endgueltigen" Entscheidung, ohne Angabe von Gruenden, darauf zu Antworten. Was fuer ein Theater...
Ja, da sehe ich jetzt auch keinen Grund hier nicht die Bilder des STs einzustellen, der Hier gehörte mal dem Vater meiner Frau. Jetzt ist er geklaut. Vermutlich findet er sich rund um Bad Salzuflen wieder.
Wer ihn findet, bitte meldet Euch, ich biete Finderlohn an. Gruss Fred
Noch hat ja eBay nicht final entschieden. Unabhängig davon bleiben Dir möglicherweise Ansprüche gegenüber dem Käufer - der ja die Ware gemäß dem Sendungsnachweis erhalten haben soll - z. B. wäre ungerechtfertigte Bereicherung zu prüfen.
Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass Kontakt zu eBay per Telefon im Regelfall zu vernünftigen Entscheidungen führt.
Übrigens ist bei DHL-Versand innerhalb Deutschlands der Versender derjenige, der bei DHL Nachforschungen / Reklamationen starten kann. Wie das im Europäischen Versand behandelt wird, weiß ich nicht.
das war ja nur der Vorläufige Endstand, wir sind jetzt in der Verlängerung und ja, es gibt ein paar ueberaschende Wendungen.
Und zur Frage, ja es ist wohl immer der Versender, auch international, der nachforschen darf, kann und (moralisch) muss. Das geht aber nur ueber den eigenen Dienstleister, d.h. in meinem Fall Post Nord. Die wiederum sagen, dass bei Ihnen alles ok ist, weil die Tracking des Partners alles ok zeigt, und danach sitzt man fest.
Man kann allerdings auch, was ich nicht offiziell zuwege gebracht haben, den DHL Kundendienst direkt anrufen, der dann nach eventuellem Rumbitten und Erklären die örtliche DHL Stelle anruft und fragt, ob die von Problemen bezueglich eines Paketes aus Schweden gehört haben, was der Käufer angab, gemacht zu haben. Wenn die dann sagen, dass sie das längst beantwortet hätten und sonst keiner fragte..... dann.
Ja dann schreibt man eine Strafanzeige.
Ebays Entscheidungen sind uebrigens immer "endgueltig" und auch unbegruendet. Die, die am Montag frueh kam, hatte sogar den Spruch drauf, dass sie sich bewusst seien, dass ich auf eine andere Entscheidung gehofft hätte. No shit, Scherlock. D.h. die völlig irsinnig mit genau dem Verkäuferschutzparagrafen 1 (Sendungsverfolgung ist Beweis fuer Lieferung) begruendete Entscheidung zugunsten des Käufers steht.
Ich habe mehrmals zurueckgeschrieben, aber es kam immer dasselbe zurueck. Insgesammt hatte ich schon vor dem dämlichen Beschluss von Ebay dermassen viel Zeit und Energie investiert, dass man mir evtl etwas, ja, kurzangebundene, oder sagen wir, "direkte" Vorgehensweisen im Nachfolgenden nachzusehen sind.
Dem Käufer hatte ich ja aufgefordet, bis 9.00 Uhr am Montag sein Aktenkennzeichen fuer die Diebstahlsanzeige abzuliefern, und ihm ein persöhnliches Treffen vorgeschlagen.
Um 13.20 Uhr am Montag meinte er dann plötzlich, dass er Ihn gefunden hätte und dass er die Sache gerne privat bereinigen wuerde. Geld wuerde ueberwiesen werden.
Ebay meinte nur, hurra, das machen Sie bitte mit dem Käufer privat ab, unsere Entscheidung war richtig und wir wollen jetzt Ihr Geld.
Fred, ich verfolge deine Schilderungen sehr ernsthaft. Wenn ein Empfänger es darauf anlegt und der DHL-Mensch den Deal mitträgt, dann kann viel Unglück organisiert werden. Danke, dass Du durchhälst und das auch öffentlich machst.
Zur Ehrenrettung von DHL kann ich nur beitragen, dass heute ein mir wertvolles Paket ordentlich zugestellt worden ist und dann (wieder mal - Danke!!) das Forum-Netzwerk bestens funktioniert.
im Nachhinein hat DHL nichts falsch gemacht, ganz im Gegenteil. Der Kundendienst war sogar sehr engagiert, den Zurueckruf hätten sie nicht tätigen muessen und mir gegenueber zu bestätigen, dass er (der Käufer) sich dort nicht gemeldet hätte uebersteigt sicherlich die coorperate directives in customer service, denem man sonst in jedem Kundendienst ding gnadenlos ausgesetzt wird. Auch keine Ahnung, ob das genau so stimmte, aber so wie es jetzt aussieht, waren es wohl eher einige gutplazierte Nachrichten an den Käufer aus Märklinsammlerkreisen sowie das Faktum der Strafanzeige an sich, die beim Käufer "Einsicht und Wiederfinden" bewirkt haben. Weiss ich aber auch nicht genau.
Wer sich hier ganz besonders nicht mit Ruhm bekleckert hat, ist Ebay. So deutlich "nur ihren eigenen Hintern ins trockene bringen wollen" sind sie mir noch nicht vorgekommen. Zum Glueck hatte ich gleich nach Erhalt der Um-Entscheidung die Internetkauffreigabe meiner Bankkarte (also der die bei Ebay fuer Bezahlungen hinterlegt ist) storniert, das funktionierte völlig wieder Erwarten und der Ebaybankeinzug blieb stecken, jetzt warte ich gespannt auf die Rechnung, die sie ja nun senden muessen, obwohl sie wissen, dass es eigentlich gegenstandslos ist und sie sich darueber hinaus selber von allem weiteren Vorgängen bezueglich des Kaufes abgeschrieben haben, es war denen ja egal, ob der Käufer mich doch noch bezahlt oder nicht, da der Fall als "richtig entschieden" galt. Ja, mal sehen, wie lange die Attitude hält. Noch dazu hat sich die Begruendung der Umentscheidung (Forderung nach Empfangsbestätigung) als bei Ebay.de (wo es ja eingestellt war) nicht zutreffend erwiesen (Danke fuer den Hinweis), ich habe also nachgefragt, was genau da gemeint war. Eine irrelevante Begruendung bedingt m.W. keine "richtige und endgueltige" (o-ton Ebay) Entscheidung, noch kann man einen daraufhin beruhenden Ersatzanspruch durchsetzen.
Zu dem Käufer werde ich mich nicht mehr äussern, ausser dass die Anzeige mit allen Details komplettiert ist. Was genau es war, was Ihn bewegt hat, den ST800 "wiederzufinden" wo er schon fast "zu Hause" war, darueber kann ich, wie schon gesagt, nur spekulieren. Was ich aber weiss, ist, dass es nicht Ebay war.
Ganz im Gegenteil.
Und das ist meine erste Lehre aus dieser Geschichte. Veröffentlichung in allen Gremien, die einem zu Hand sind, mochte ich nicht. Ich mag meine Privatsphäre, aber die Öffentlichkeit (besonders in der Form engagierter und in die Materie eingesetzter Forumisten hier wie im Hifo) war schliesslich der Einzige Verbuendete. Meine Arbeitstheorie ist ja, dass der ST vom Käufer schon vor einiger Zeit verkauft oder zumindest visuell angeboten wurde, und dass derjenige Dritte dann diese Geschichte hier oder da, vermutlich ueber 4te, gehört hat. Das war letztendlich das, was Druck ausuebte. Ein Beweis fuer das Besitzen des Zuges vor dem Ebay Ersatz und unter der laufenden Ebay Untersuchung ist ja Beweis fuer Betrug (Er hat ja erst nach dem Erhalt der Ebay Rueckzahlung angegeben, dass er ihn habe). Der fehlt aber leider. Sollte jemand da helfen können, währe ich dankbar. Ich hätte mit den Photos schneller zum Zug kommen sollen.
Zweite Lehre, Ebay macht wie Ebay fuehlt. Immer freundlich, aber man ist rechtlos. Zumindest in der Platform. Die AGBs gelten dem Kunden, nicht Ebay selber. Allerdings sind sie dann ausserhalb der Platform auch machtlos. Besonders wenn Ihre Behauptung oder willkuerliche Auslegeung der AGBs gegen BGB (Haftung bei Privatverkäufen) verstossen.
Man kann Ebay 5 mal hintereinander nachweisen, dass der Artikel, den sie selbst anwenden um Ihre Entscheidung den Käufer auf meine Kosten zu entschädigen, nicht auf diese Auktion zutrifft. In meinem Fall ist es der Vorwurf, keine "gueltige" Empfangsbestätigung vorgewiesen zu haben. Eine gueltige Empfangsbestätigung ist laut Ebay Nachweis der erfolgreichen Lieferung.
"Für den Nachweis einer erfolgreichen und zeitgerechten Lieferung ist Folgendes erforderlich:
Sendungsnummer des Versandanbieters, die auf der Website des Versanddienstleisters validiert werden kann und vor dem spätesten Ca.-Lieferdatum bei eBay hochgeladen wurde; der Lieferstatus muss „zugestellt“ oder „Zustellversuch“ (oder die Entsprechung, je nach Land, in das der Artikel geliefert wurde) lauten. Datum der Zustellung oder des Zustellversuchs; Adresse des Empfängers, die mit der Adresse auf der Seite Einzelheiten zum Kauf übereinstimmt und mindestens die Postleitzahl (oder die jeweilige Entsprechung in einem anderen Land), enthält."
All das ist auch heute noch ersichtlich, wenn man die Sendungsverfolgung bemueht. Aber das war ja nur, was Ebay jetzt meint, wäre nicht geschehen. In der allerersten Begruendung war von "fehlender Empfangsbestätigung" die Rede. Eine Empfangsbestätigung, die, wie schon diskutiert,selbst in den AGBs von Ebay.de wörtlich so aussieht:
"Für Transaktionen, bei denen die Kaufabwicklung bei eBay.de abgeschlossen wird, ist eine Empfangsbestätigung durch Unterschrift nicht erforderlich"
oder wie oben diskutiert, gar nicht möglich fuer Privatkunden in D oder SE, die auf Ebay.de verkaufen (das ist wichtig, ebay.com hat andere Regeln!).
So, nochmal kurz Zusammenfassung:
es geht jetzt darum, dass Ebay.de in dem Fall eine "endgueltige Entscheidung" getroffen hat die eine Umentscheidung der vorherigen Entscheidung darstellt ("wegen Höhe des Betrages"). Diese Entscheidung fuehrte zur Rueckerstattung des Betrages an den Käufer, und eine Forderung an mich, Ebay fuer die Rueckerstattung zu ersetzen (das ist die jetzige Formulierung).
Ebay hat sich geweigert, sowohl die Fehlerhafte Entscheidung bzgl. "ungueltiger" Sendungsverfolgung oder "fehlender" Empfangsbestätigung zu ändern und die "Auffindung des ST800" durch den Käufer so kommentiert, dass dies nun eine Sache zwischen uns privatist, und sie rieten mir, mit Ihm Kontakt aufzunehmen (was nebenher ueber Ebay nicht möglich ist).
Mit anderen Worten hat sich Ebay von dem Fall selber verabschieded und mir gegenueber eine finanzielle Forderung gestellt. Reines Glueck, und Lehre nummer 3, war, dass meine angegebene und validierte Bankverbindung vor Einzug des Betrages von allen SEPA Transaktionen ausschliessen konnte (vermuteter Internetbetrug reichte als Sperrrungsgrund). Das heisst der Ebayeinzug wurde abgewiesen.
Und jetzt kann man erleben, wie Ebay sich benimmt, wenn das Spielzeug aus dem Karren gefallen ist. Auf den Hinweis, dass Ihre eigene Entscheidung, den Käufer zu ersetzen, auf Grundlage einer beweisbar falschen Entscheidung gemäss Ihrer eigenen AGBs gefällt wurde und sie laut eigenen Angaben den Fall als beendet betrachten, erbittete ich einen Hinweis auf die gueltige Adresse fuer schriftlichen Widerspruche sowie eine formelle Rechnung fuer den geforderten Betrag.
Dann war erstmal Ruhe.
Später wurden dann meine Verkaufsrechte eingeschränkt (waren sie ja sowieso, da laut Ebay hier gefändet werden sollte), später kam sogar noch ein in weiterer Schritt, aber diesmal von Ebay.com
Dear xxx, eBay regularly evaluates the accounts of eBay seller. In relation to your account, we have noticed that your account performance and activities may cause a risk to eBay community. To protect the eBay community, we have applied the following restrictions to your eBay account in accordance with the eBay user agreement and eBay policies: (a) Your selling privileges are restricted. Consequently, you will neither be able to create new listings nor revise your existing listings on any eBay site; and (b) Your payments have been placed on hold. Restriction reason: High risk selling. The safety of our community is a top priority for us. We appreciate your understanding in this matter. Regards, eBay
eBay Document ID: 160972177002
Und da sind wir jetzt...
Euer High Risk Seller, der mitunter an Betrueger verkauft Fred
Ebay ist inzwischen unmöglich geworden! Hatte gerade einen analogen Fall: Wegen eines im Juni gekauften Produktes, bekam ich von ebay vor drei Tagen die Mitteilung, dass dieses Produkt wegen einer Gesundheitsgefährdung zurückgerufen sei. Ein Kontakt mit dem Verkäufer über ebay war nicht möglich. Meine mehrfache Beschwerde an ebay wegen des nicht möglichen Kontaktes zum Verkäufer löste nur die Mitteilung aus, dass der Handel "korrekt gelaufen" sei. Auch auf meine Mitteilung, dass ebay mir ja selbst die Rückrufmeldung geschickt hatte, kam nur die lapidare Antwort "Handel korrekt gelaufen". Ein direktes Eingehen auf meine vielfachen Anfragen und Einwände erfolgte nie.
Den ebay - "Kundendienst" kann man vergessen! Ebay ist schon lange nicht mehr das, was es mal war!
wegen ähnlicher Begebenheiten hat Ebay mich vor zwei Jahren rausgeworfen..... Die sind unfähig, vernüftig auf berechtigte Kritik und Einwände zu reagieren. Was solls.
Zurück zum eigentlichen Thema.
Das ist schon sehr dreist, was da abgeht mit dem ST 800. Ich verfolge das auch im Nachbarforum. Ich hoffe ,dass die Gerechtigkeit gewinnen wird.
Schöne Grüße
Jörg
Spur 0 von DOLL und Fleischmann Einige Angebote findet Ihr auch bei Hood.de .
hier ist jetzt das vorläufige Endresultat. Mit ein paar Hinweisen, was ich da gelernt habe. Bitte beachten, das meiste gilt nur in meinem Fall, aber ich habe durch Ebay Threads hier und im anderen Forum viel gelernt und denke, das Beste was aus dieser Misere entstehen kann, ist eine Art Datenbank an Kniffen, wie man sich, wenn man ueberfahren wird, zumindest zur Wehr setzt. Die meisten von Euch sind ja alte Hasen und wissen alles, was hier steht und mehr, aber eventuell giebt es ja noch einen, dem das hier hilft (oder der noch Illusionen hat). Am Ende ist ja nur noch wichtig, dass man sein bestes gegeben hat, und man mit dem Resultat leben kann.
Ebay besitzt seit dieser Woche einen schriftlichen Widerspruch gegen Ihre finanzielle Forderung gegen mich. In diesem Widerspruch habe ich Ebay auch untersagt, weiter mein Konto zu belasten zu versuchen und dass ich jeden weiteren Belastungsversuch ohne Antwort auf mein Schreiben als Betrugsversuch werte und melde (ich kann die Kontoeinstellung in Ebay nicht ändern, da waren die ganz fix, aber meine Bank wehrt die Forderungen auch ab, da ich sie als Betrugsversuch an die gemeldet habe). Seit dem war Ruhe (die 24-48 Stunden Antwortzeit, die Ebay verspricht, ist seit Dienstag vorbei)
Mein Ebaykonto ist offen, mit den genannten Einschränkungen (kein Verkauf), da ich offensichtlich eine "Gefahr fuer die Community" darstelle. Dies wurde sogar nochmal auf Deutsch, nach einem etwas "lauterem" Telefongespräch mit dem Kundendienst, nachgereicht.
Die Gefahr fuer die Community besteht offensichtlich darin, dass Ebay seine Entscheidung revidieren muss, um den von Ihnen ausbezahlten "Käuferschutz" zurueckzubekommen. Wenn sie das machen habe, ich ja offensichtlich recht und der Anspruch an mich ist auch nicht durchzusetzen. Und Entscheidungen zurueckzunehem, die ja laut Ebay O-Ton immer ENDGUELTIG (trotz Ueberklagungsmöglichkeit laut AGBs) sind, das ist sogar nicht so Ebays Sache.
Ich hatte Ebay telefonisch am vorherigen Wochenende erreicht, nachdem wochenlang meine "Bitte um Rueckruf" ignoriert wurde. Es kam auch keine Antwort auf meinen vorherigen Einspruch. Die erste Kundendienstmitarbeiterin muss in irgendeinem undemokratischem Land bei der Militärpolizei oder im Geheimdienst "Abteilung Geständnisse" gearbeitet haben. Sie wiederholte die Frage, ob mir der Käufer das Geld geschickt hat, ungefähr 482 mal, in allen Tonlagen und zunehemnd lauter. Als alter Ossi ist man ja da immun, ich verwies sie ruhig auf die Anzeige, die polizeilichen Ermittlungen und auf meinen Rechtsbeistand, sowie die Ebay Nachricht vom 25ten August, in dem der Fall von Ebays Seite fuer gelöst betrachtet wurde, da die Ebay Entscheidung richtig sei (die ich ja geändert haben möchte, da sie nicht den AGBs, geschweige denn den BGB entspricht) und versuchte, sie dazu zu bringen, mir zu sagen, wie ich eine Revision erreichen könnte. Da knallte sie das Telefon nieder und 25 Sekunden später bekam ich wieder diese Gefahr fuer die Allgemeinheit Mail, diesmal auf Deutsch, offensichtlich von Ihr getriggert.
Der zweite Ebay Kundendienstmitarbeiter nahm sich aber der Sache an, was nicht heisst, dass er helfen konnte. Aber es rutschte Ihm so nebenher heraus, dass in meinen Kontoangaben der Vermerk steht "die Entscheidung im Fall xxx ist endgueltig!!!!" und gleichzeitig kam heraus, dass meine angegebene Sendungsverfolgung in Ebays eigenem System offensichtlich nicht funktionierte, oder vermutlich sogar gelöscht wurde. Ich demonstrierte ihm erfolgreich, dass die Sendungsverfolgung beim Dienstleister funktionierte und funktioniert, mit anderen Worten, dass die Sendungszustellung gemeldet wurde und damit die Begruendung der Entscheidung Ebays hinfällig ist. Das nahm er zur Kenntniss, und sagte dann ehrlich, dass er nichts tun könnte, und riet mir, dies in einer Mail an. Haltet Euch fest, dem Kundenservice zu schreiben. Er hatte dann noch so einen AHA Moment als ich Ihm erklärte, dass Ebay mich zwar zensieren kann, aber dass meinerseits das Vertrauen in Ebay, meine Verkäufe und Rechte als Verkäufer zu bewachen, sich momentan um den absoluten 0 Punkt bewegen.
Ja, und der letzte Punkt oben ist der springende. "Possession is 9/10 of the law". Faktischer Besitz sind 9 Zehntel des Rechtes. Ebay sieht meine vollständige Mitgliedschaft als Druckmittel, um Ihren Standpunkt durchzusetzen, respektive dem Fakt, dass sie im Bruch ihrer vertraglich zugesicherten Bestimmungen mir gegenueber sind. Mental sieht das auch der Kundendienstmitarbeiter so, und das muss man sich als Kunde bewusst sein und ggf. deutlich machen. Der Fakt, dass Ebay mir keine Rechnung geschickt hat und da auch weiter nichts kommen duerfte, liegt nicht daran, dass ich in Schweden wohne, sondern dass die ganz genau wissen, dass Ihr Anspruch in der "freien Wildbahn" nicht durchzusetzen ist. Mit diesem Hintergrund ist es fuer Ebay immer leichter einen Kunden fallen zu lassen, als einen, egal wie berechtigten Einspruch, gegen Ihre Entscheidungsauthorität zuzulassen.
Dann darf man den menschlichen Faktor nicht vergessen. Jeder Anruf und jede Mail kommt bei einer real existierenden Person an. Die sitzt immer noch in Kleinmanchow, und will nichts weiter als ihre Schicht absolvieren, die mit Ärger mit der S-Bahn am Westkreuz anfing und wieder endet. Vor allem will diese Person aber gemäss derem Callcenter Belohnungssystem was verdienen und sich nicht auch hier irgendwelchen Ärger einzuhandeln. Das heisst, man kann davon ausgehen, dass kompliziertere Fälle immer rein menschlich als "Problem" (schwarzer Peter) von dem zuerst erreichten gesehen werden. Das äussert sich wie oben demonstriert in den zwei Strategien, die dann immer wieder auftauchen, abwimmeln und weiterreichen. Mit dem Hintergrund sollte man immer versuchen, diese Möglichkeit zur Kommunikation, die ja schliesslich gebucht wird, dazu zu benutzen, seine eigene mehrteilige Informationsaustauschkette zu etablieren. Mit anderen Worten, wenn denen deutlich wird, dass einer Ihrer Dösel was nicht notiert oder gar negiert hat, aber offensichtlich wusste oder zu faul war nachzuschauen, dann sind sie in der Hinterhand und nur dann kommt man gradweise weiter. Beispiel Sendungsverfolgung. Ich habe 4 Mails die behaupten das funktionierte nicht, und einen Anruf, der zugiebt es funktioniert, eingespielt. Was ja dann zumindestens peinlich ist.
Kurze Fussballanlogie, die ich mir als alter Jugendtrainer nicht verkneifen kann, "wenn im Match gegen form-mässig ueberlegenen Gegner, sind es die Disciplin der Eigenen und die individuellen Fehler oder Unterlassungen der Anderen, die das Resultat massgebend beeinflussen". Absolut jeder Fehlpass hat Konsequenzen, physisch wie psychisch, jeder Conter und jede Chans kommt von so einem Fehlpass, und am Ende gewinnt der, der das am besten versteht, in Tore umzusetzen, und nicht der, der mit dem dicksten Selbstvertrauen hier auflief.
Es gibt also weitere gut dokumentierte Details, die in der obegenannten Kommunikationskette beweisen, dass ich mich aktiv und ehrlich um mein Recht, und das vermutete Recht des Verkäufers, bemueht habe, und dass Ebay hier in seiner Kommunikation und Beweisfuehrung grob gepatzt, mich somit Unrecht und Verlust ausgesetzt hat, und es weiterhin sich weigert, die Fehlstände trotz besseren Wissens zu lösen. Sollte dies jemals irgendwo landen, ist das im Prinzip meine beste Karte, die Ebay selber lieferte. Der von Ebay in diesem Fall behauptete Grundsatz, dass man sich laut AGBs verpflichtet, den Entscheidungen von Ebay im Streitfall Folge zu leisten, steht nicht ueber den auch in den AGBs angegebenen Grundsätzen zum Käufer/Verkäuferschutz, denen dieser Entscheidung zugrunde liegen muessen. Ein Fehler wird eben nicht richtiger in zweiter Instanz.
Abschliessend, dies ist nicht mein erster Tanz mit Ebay in dieser Richtung. Von Geschäften als Verkäufer in die USA kann ich nur abraten (da hat der Käufer immer Recht und es wird gnadenlos durch Pfändung ersetzt selbst wenn Fotos vorliegen, dass das Paket bei der Uebergabe nicht beschädigt war und der Käufer postwendend die Teile verkauft, die angeblich fehlten oder defekt waren). Macht auch sicher das Euer Paypal und Ebay nicht fuer Debitierungen von "Kosten" gekuppelt sind und das beide seperat zu Debitkonten gehen, die keine stehenden Beträge aufweisen.
Und zuletzt, kämpft zurueck. Da wird sich nichts ändern bei Ebay, aber es giebt Alternativen. Lokale Auktionen wahen ja schon mehrfach totgesagt, will ich auch bewusst nicht bewerben, aber es gibt sie, und Händler, und Austellungen mit Ständen etc etc. Am Ende ist alles soviel wert, wie jemand dafuer geben möchte, und der super Vorteil von Ebay, immer ueberall alles kaufen zu können, der ist schon kräftig beschädigt, vor allem durch die Versandunternehmen und das fluktierende Kundenvertrauen. Und es giebt die Öffentlichkeit in Form von Foren, wo man zumindestens Trost in der gemeinsamen Misere, oder aber Trost darin, dass der nächste wegen der erhaltenen Info cleverer ist.
Kurz und schlecht, Ebays Problemlösung läuft darauf hinaus, dass Ebay immer Recht hat. Das sollte man in seiner Risikoanalyse im Verkauf von etwas teueren Waren oder Waren, die man sich nicht leisten kann zu verlieren, wirklich bedenken. Das Prinzip Hoffnung ist gut, aber im Triangeldrama mit Post und Ebay, ist man immer selbst der letzte. Man kann diese Kette brechen, man ist nicht automatisch der schlussendliche Verlierer, aber das ist ,wie gesagt, schwer.