Das Urheberrecht an Katalogen liegt in der Regel beim Hersteller. Diese öffentlich zugänglich zu machen wird richtig teuer! Das ist -ohne ausdrückliche Genehmigung- nicht denkbar.
hier sollte man wohl genauer formulieren: Das Nutzungsrecht am Katalog bzw. an den Katalogseiten sollte beim Modellbahn-Hersteller liegen. Der Modellbahn-Hersteller schließt mit einem Verlag einen Werkvertrag ab, in dem sinnvollerweise ein exklusives und für den Modellbahn-Hersteller unbeschränktes Nutzungsrecht in allen Publikationsformen am Gesamtwerk vereinbart ist.
Das Gesamtwerk, der Katalog, setzt sich meist aus verschiedenen Einzelwerken zusammen: Originalbilder, retuschierte Bilder, Grafiken, Texte, ansprechendes Layout, Markenlogos etc. Auf allen Einzelwerken liegen wiederum Urheberrechte, für die der Modellbahnhersteller bzw. der Verlag Nutzungsrechte mit den Urhebern vertraglich vereinbaren muss.
Das gleiche Thema gab es vor ein paar Jahren im Nachbarforum, dort gibt es auch ein Katalogarchiv, für das man sich als Mitglied aber freischalten lassen muss. Für alles was veröffentlich ist liegen Genehmigungen der jeweilige Rechteinhaber vor. Allerdings ist dort überwiegen H0 zu finden und das meiste aus der Nachkriegszeit.
Bei uns könnte sowas oft sehr schwierig werden, gerade bei Firmen, welche schon sehr lange nicht mehr existieren. Wer hat da noch eventuelle Rechte ?
Bei den Urheber- und Nutzungsrechten gibt es zwar auch einen zeitlichen Verfall, aber die Ablauffristen sind sehr lang. Es gibt eine pragmatische Rechtsauffassung, dass ein Werk 100 Jahre nach einer Veröffentlichung oder 70 Jahre nach Tod des Urhebers frei verwendet werden darf. Diese Auffassung ist aber nicht unumstritten.
Außerdem sind die Schutzfristen nicht in allen Ländern gleich. Dann wird die Frage gestellt, in welchem Land die Server stehen, auf dem die Bilder gespeichert sind.
Ein schönes anderes Beispiel: Jemand ersteigert von den Erben eines Hobbyfotografen gut gemachte Bilder (also keine Schnappschüsse) aus den 1950er Jahren und bekommt die Negative mit geliefert. Hat er das Urheberrecht mitersteigert ? Nein. Das Urheberrecht ist nicht veräußerlich !
Hallo Dieter Kataloge ist ein heißes Eisen. Ich weiß, dass hier andere Foren schon abgemahnt wurden. Deswegen haben wir uns im Trix Archiv auch damals die Genehmigung von Märklin geholt. Und die Freigabe bis 1996 erhalten. Da war ja dann die Fusion. Vielleicht frage ich noch einmal an, wegen der Jahre ab 1996...aber da gab es ja auch nicht mehr so viel für uns Expressler. Anderseits will man ja keine schlafenden Hunde wecken... Und so können wir zumindest im Bereich Trix alle interessanten Kataloge und Druckschriften frei zeigen. Nur anmelden muss man sich....
Also müssten die Forenbetreiber vorab klären wer die Rechte hat und ob sie überhaupt noch jemand hat( Beispiel Bing, BUB und Co). Ein verstecktes Katalogarchiv wäre schade.... Gruß Rei
wenn ich einen Gegenstand fotografisch abbilde, seht mir das Urheberrecht am Foto zu. Ich darf also das Foto veröffentlichen. Informationen, die ich aus dem Gedächtnis wiedergebe, also nicht in Wort und Form, sollten auch kein Problem sein.
Damit stünde nichts im Wege, einen "Katalog", also eine Zusammenstellung von Bildaufnahmen mit persönlichem Text hier zu veröffentlichen.
Ich denke Foto von einem Objekt ist bei Veröffentlichung schon erlaubt. Bei Foto einer Drucksache wäre das Vervielfältigung. Und das wäre dann fraglich. Gruß Rene
Ein Ausschnitt ist als Zitat zulässig wenn es im Zusammenhang erforderlich ist. Die Reproduktion 2-Dimensionaler Gegenstände ist ausserhalb des Zitatrechts nicht zulässig.